Bis zu 5000 Euro Förderung für Biomasse & Wärmepumpe!

Wir helfen Ihnen dabei.

Mit 1. Juli 2024 wird auch der Tausch veralteter und nicht mehr energieeffizienter erneuerbarer Heizungssysteme auf moderne und klimafreundliche Heizungssysteme gefördert.

Was wird gefördert?

o Gefördert wird der Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe, Holzheizung) mit einem Mindestalter von 15 Jahren sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist.
WICHTIG: Bei Wärmepumpen wird der Tausch auf eine neue effizientere Wärmepumpe gefördert. Bei Holzheizungen wird der Umstieg auf Fernwärme bzw. wenn diese nicht vorhanden ist auf einer Wärmepumpe, oder eine effizientere Holzheizung gefördert.

o Das Heizungssystem muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

o Förderung ist mit max. 30% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt, bzw. mit max. € 5.000 pro Heizungstausch.

Förderbedingungen:

o Eine bestehende Wärmepumpe kann nur durch eine effizientere Wärmepumpe getauscht und gefördert werden.

o Der Tausch einer bestehenden Holzheizung auf eine neue Wärmepumpe ist nur förderungsfähig, wenn gleichzeitig keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung möglich ist.

o Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.

o Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert. Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten.

o Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C.

o Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.

o Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich

Alle Informationen zur Förderung „Tausch erneuerbarer Heizungssysteme für Private“, zur Online-Antragstellung, sowie zur Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen und die FAQ finden Sie hier: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/tausch-erneuerbare-ein-zweifamilienhaus/unterkategorie-ein-und-zweifamilienhaus-1.

Diese Förderung ist befristet.

Ablauf

1. Energieberatung

2. Registrierung – Förderung sichern

3. Abschlussantrag

Wolfgang Repouz

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WOLFGANG REPOUZ
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A-4020 Leonding